Die Bauhelferunfallversicherung beim Bau eines Ausbauhauses
Den Traum von den eigenen vier Wänden Realität werden lassen- für zahlreiche Menschen ist das einer der ganz großen Träume im Leben. Doch sowohl beim Bau von Ausbauhäusern als auch beim Bau eines normalen Massivhauses sind viele Bauherren darauf angewiesen, die Belastungen in finanzieller Art durch einen nach Möglichkeiten hohen Anteil an Eigenleistung niedrig zu halten.Freunde, Verwandte, Nachbarn, die Eltern befreundeter Kinder - beim Bau eines Ausbauhauses helfen oft viele verschiedene Personen und leisten einen wertvollen Beitrag zum Bau. Was zunächst einfach nur lobenswert wirkt, bringt auch viele Probleme mit sich: Der Bauherr für sich allein hat nämlich die Verantwortung für die Risiken auf der Baustelle, im Falle eines Unfalls ist er, der haftet.Aus diesem Grund soll der Bauherr seine Helfer also zuerst einmal bei der Bauberufsgenossenschaft anmelden. Selbst wenn die Helfer ohne Lohn für den Bauherren arbeiten und nur einen Dienst der Freundschaft erweisen, ist diese Anmeldung notwendig und auch gesetzlich vorgegeben. Nun sind die Helfer bereits einmal durch die Leistung der Unfallversicherung abgesichert, in zahlreichen Fällen sind diese Mittel jedoch nicht genügend. Der Bauherr hat aber die Option, für seine Helfer eine sog. Unfallversicherung für Bauhelfer abzuschließen.
Der zu entrichtende Beitrag für die Versicherung hängt zum einen davon ab, ob der Bauherr eine Polizze mit Angabe des Namens oder ohne namentliche Nennung der Helfer, wobei letztere Alternative weniger teuer ist. Sind alle Helfer namentlich gelistet, gibt es eine für jede Person definierte Versicherungssumme. Wird nur die Zahl der helfenden Arbeitskräfte angeführt,wird eine einzelne Summe in der Vereinbarung eingeschlossen - im Fall der Leistung wird der auszuzahlende Betrag berechnet, indem die Summe im Verhältnis zu der Zahl an Helfern beobachtet wird. Der Umfang der Leistung wiederum ist von der Höhe des Versicherungsbeitrags abhängig, die der Bauherr entrichtet hat. Wichtig ist daneben, dass weder der Bauherr für sich selber noch seine Angehörigen wie z.B. seine Ehefrau durch diese Versicherung versichert sind. Deswegen soll in jedem Fall eine private Versicherung für Bauherren abgeschlossen werden, wenn der Bauherr die Absicht hat, eigene Leistungen beim Bau zu erbringen.
Mit so einer Absicherung, steht dem Traum vom eigenen Ausbauhaus also jetzt nichts mehr im Wege.
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